Rücklicht Batterie- & Akkubetrieb
Wer in Deutschland mit dem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss dieses unter anderem mit einem Vorder- und einem Rücklicht ausstatten. Diese müssen jedoch vom Gesetzgeber zugelassen sein. Ob dies der Fall ist, erkennt man an einer Wellenlinie, gefolgt von dem Großbuchstaben K und einer Nummer (siehe Abbildung). Sämtliche Fahrradlichter, die Sie in unserem Online-Shop kaufen können, sind selbstverständlich gesetzeskonform. Blinkende Lichter sind nicht erlaubt und die Farbe des Lichts ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Das Frontlicht muss weiß und das Rücklicht rot sein. Jedoch ist eine Fahrradbeleuchtung kein gesetzliches Übel, sondern eine unabdingbare Sicherheitseinrichtung, die es Ihnen ermöglicht, in der Dunkelheit Fahrrad zu fahren, und dafür sorgt, dass Sie von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können.
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Schnell geladen dank fortschrittlicher Technik
Da jeder Ladevorgang mit einer Belastung für den Akku verbunden ist, verliert dieser grundsätzlich mit der Zeit etwas Kapazität. Bei modernen Geräten ist dieser Kapazitätsverlust jedoch so gering, dass er kaum ins Gewicht fällt. Somit können Leuchten mit einem Akku ebenso lange wie batteriebetriebene im Einsatz bleiben. Die Hersteller erreichen dies unter anderem durch Spannungswandler. Diese halten die Stromstärke beim Ladevorgang auf einem Level, das zwar eine schnelle Ladung ermöglicht, den Akku aber dennoch vor einer großen Belastung schützt. Geladen werden die meisten Fahrradlichter über ein USB-Kabel. Dadurch gibt es viele Möglichkeiten, diese zu aufzuladen, zum Beispiel über einen Computer, eine Powerbank oder klassisch über die Steckdose.
Welche Beleuchtungsarten gibt es?
Unterscheidet man die Fahrradbeleuchtungen anhand ihrer Energieversorgung, gibt es 3 Arten:
Akku:
Diese Fahrradleuchten sind kompakt und können mit wenigen Handgriffen am Fahrrad montiert oder demontiert werden. Dadurch können sie auch abseits des Fahrrads als Taschenlampe verwendet werden. Jedoch sollte man sie immer abnehmen, wenn man sein Fahrrad abstellt, um zu verhindern, dass sie gestohlen werden. Sie sind wiederaufladbar, wodurch Müll vermieden wird. Ist der Akku jedoch entladen, dauert es ein bisschen, bis er wieder voll aufgeladen und einsatzbereit ist. Bei elektronischen Fahrrädern, sogenannten E-Bikes, ist die Beleuchtung in der Regel an den Akku angeschlossen, der auch den Antrieb mit Strom versorgt.
Unterscheidet man nach Leuchtmitteln, gibt es 2 verschiedenen Ausführungen:
LED: Eine Leuchtdiode kann sehr energiesparend betrieben werden und ist somit äußerst effizient. Zudem besitzt sie eine lange Lebensdauer, deshalb sind LED-Beleuchtungen inzwischen der Standard.
Halogen: Vereinzelt findet man noch Fahrrad-Lichter mit einer Halogenbirne. Der Vorteil dieser Bauart ist, dass die Birne in der Regel einzeln gewechselt werden kann. Jedoch sind sie nicht so effizient und langlebig wie LED-Scheinwerfer, daher liegt die Vermutung nahe, dass sie in absehbarer Zeit komplett verschwinden werden.