Glocken, Klingeln & Hupen

Für die Sicherheit beim Fahrradfahren ist es unabdingbar, dass man von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird. Das gilt vor allem für den Nachwuchs. Um dessen Sichtbarkeit zu erhöhen, kann man einen Fahrradwimpel anbringen, der auch über parkende Autos hinausragt, oder das Kind mit reflektierender Kleidung in knalligen Farben ausstatten. Eine Fahrradklingel bleibt dennoch unabdingbar, denn mit ihr kann der kleine Radler auf sich aufmerksam machen, wenn die anderen Maßnahmen erfolglos bleiben oder wenn jemand auf dem Fahrradweg herumsteht und bei ähnlichen Begebenheiten.

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Glocken, Klingeln & Hupen
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Fahrradklingeln, Glocken und Hupen

Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Fahrräder, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden, mit einer Fahrradklingel ausgestattet sein - und das nicht ohne Grund. Denn sie eignet sich nicht nur dazu, Fußgänger vom Fahrradweg zu scheuchen, sondern auch, um Autofahrer, die beim Abbiegen den Schulterblick vergessen, auf sich aufmerksam zu machen. Das kann unter Umständen lebensrettend sein. Abseits befestigter Straßen kann eine Fahrradglocke ebenfalls äußerst nützlich sein, denn mit ihrer Hilfe lassen sich auch Hasen, Vögel und andere Tiere vertreiben, die sich auf den Radweg verirrt haben.

Was ist die StVZO?

Diese Abkürzung steht für Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie regelt, womit ein Gefährt ausgestattet sein muss, wenn man es in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegen möchte.

Welche Sicherheitseinrichtungen sind für ein Fahrrad gesetzlich vorgeschrieben?Symbol Paragraph

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Eine Klingel
  • Gesetzlich zugelassene weiße Beleuchtung in Fahrtrichtung
  • Gesetzlich zugelassene rote Beleuchtung nach hinten
  • Ein weißer Reflektor in Fahrtrichtung und ein roter nach hinten
  • An beiden Pedalen jeweils ein oranger Reflektor in Fahrtrichtung und einer nach hinten
  • Min. 2 orange Reflektoren pro Laufrad

Zusätzliche Hinweise

  • Sowohl das Vorder- als auch das Rücklicht müssen mit einer konstanten Helligkeit leuchten. Blinkende Beleuchtung ist nicht gestattet. Ob das Licht mit Batterien, einem Dynamo oder Akku betrieben wird, ist nicht relevant.
  • Einige Front- und Rücklichter vereinen die Funktion von Beleuchtung und Reflektor
  • Ersatzweise können auch weiße Speichenreflektoren an jeder Speiche oder Reifen, die mit einem weißen Reflexstreifen ausgestattet sind, verwendet werden.
  • Für den Fahrer gelten keine gesetzlichen Vorschriften. Daher ist es erlaubt, zusätzlich eine Leuchte am Helm oder am Rucksack zu befestigen. Jedoch gelten diese nicht als Ersatz für das Licht, welches am Fahrrad vorhanden sein muss.