Büchel Sekuclips kompakt Speichenreflektoren (72 Stk.)
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Büchel
Sekuclips kompakt Speichenreflektoren (72 Stk.)

ArtNr.: 302327
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Laut Straßenverkehrszulassungsordung muss man am Fahrrad Speichenreflektoren haben. Wer die gewöhnlichen Katzenaugen, die man zwischen die Speichen montiert, als zu bieder empfindet, der nutzt die coolen, offiziell im Straßenverkehr zugelassenen Speichenreflektoren von Büchel, die man auf jede einzelne Laufradspeiche steckt.

Technische Daten Büchel Sekuclip kompakt Speichenreflektoren

  • Patentierte 360°-Sicherheit zum Nachrüsten
  • Leicht anzubringen
  • Dauerhaft fester Halt
  • Geeignet für Speichendurchmesser von 1,8 bis 2,0 mm
  • Zulassung zum Straßenverkehr gemäß StVZO - Voraussetzung: ALLE Speichen in beiden Laufrädern sind mit Sekuclips ausgerüstet!
  • Länge: 60 mm
  • Lieferumfang: 72 Stück

Weitere Produktinformationen Büchel Sekuclip kompakt Fahrrad-Speichen-Reflektoren

Diese Speichenreflektoren sehen nicht nur lässiger aus, sondern sind mit 360-Grad-Rundum-Reflexion und einer Erkenndistanz von 160 Metern auch viel besser zu sehen als die Katzenaugen, die lediglich bis zu 80 Meter weit das Licht, das auf sie trifft, zurückwerfen. Sie reflektieren auch beim Abbiegen oder im Liegen das Licht noch so gut, dass das Fahrrad gesehen wird. Für Autofahrer sind die runden Laufradkonturen, die durch die Reflektoren quasi in die Dunkelheit gezeichnet werden, viel auffälliger: Sie sehen zwei große Leuchtscheiben auf der Straße! Dadurch nehmen sie Fahrradfahrer viel früher wahr, was natürlich deren Sicherheit zugutekommt.

So bemerkenswert die Sekuclips nachts auch sind, am Tag sind sie fast nicht zu erkennen und stören so den Look Ihres Fahrrads nicht. Die 60 Millimeter langen Reflektoren werden zur Montage lediglich auf die möglichst sauberen Speichen gedrückt, wo sie dann bombenfest sitzen. Sie sind kompatibel mit Fahrradspeichen, die einen Durchmesser von 1,8 bis 2,0 Millimeter aufweisen Die Straßenzulassung gilt nur, wenn alle Speichen der zwei Laufräder mit Reflektoren versehen sind. Sollte ein Reflektor verloren gehen, ist er umgehend zu ersetzen, ansonsten gilt die Straßenzulassungen nicht mehr.

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