Elektrogeräte Rücknahme

Hinweis zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten


1. Rücknahme im stationären Handel

Wir sind nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zur Rücknahme bestimmter Elektro- und Elektronik-Altgeräte verpflichtet.

Die Rücknahme erfolgt ausschließlich für Altgeräte aus unserem Sortiment im Sinne des ElektroG, insbesondere Fahrrad-Elektrogeräte wie z. B. E-Bikes sowie ggf. weitere von uns angebotene elektronische Geräte (z. B. Fahrradcomputer oder Smartwatches).

Sie können Ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte bei uns kostenlos zurückgeben, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm können unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts in unseren Verkaufsstellen kostenlos abgegeben werden (0:1-Rücknahme).
  • Größere Altgeräte können bei uns bei gleichartigem Neukauf kostenlos zurückgegeben werden (1:1-Rücknahme).

Die Rücknahme erfolgt in unseren Filialen während der regulären Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie, dass nach Entsorgung kein Rückerhalt möglich ist und es auch keine Erstattung gibt.


2. Rücknahme bei Lieferung / Speditionsware (z. B. E-Bikes)

Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts, das aufgrund seiner Größe oder Transportart per Spedition geliefert wird (z. B. E-Bikes oder vergleichbare Produkte), bieten wir Ihnen die kostenlose Abholung eines gleichartigen Altgeräts an.

Bitte teilen Sie uns den Rücknahme-Wunsch vor Lieferung bzw. bei Bestellung mit, damit die Abholung durch die Spedition organisiert werden kann.

Das Altgerät muss bei Abholung transportbereit bereitgestellt werden.


3. Voraussetzungen für die Rücknahme

  • Es werden ausschließlich Altgeräte aus unserem Sortiment im Sinne des ElektroG zurückgenommen.
  • Altgeräte dürfen keine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit darstellen (z. B. beschädigte Akkus müssen sicher verpackt sein).
  • Persönliche Daten auf elektronischen Geräten sind vor Abgabe zu löschen.

4. Hinweise zur Entsorgung

Elektroaltgeräte können auch bei kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) kostenlos abgegeben werden.