Fahrradleasing - was ist das?

Fahrradleasing ermöglicht es allen Arbeitnehmern, ein Fahrrad oder E-Bike bzw. Pedelec von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das Fahrrad tritt gewissermaßen an die Stelle des Dienstwagens und wird vom Arbeitgeber geleast. Genutzt wird das Fahrrad vom Arbeitnehmer, der dadurch einen geldwerten Vorteil erhält, welcher allerdings nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert wird.

Der Unternehmer kann seinen Angestellten das Leasingrad kostenlos überlassen oder mit dem Arbeitnehmer das sogenannte Gehaltsumwandlungsmodell vereinbaren. Dabei werden die Raten ganz bequem vom Bruttogehalt einbehalten. Der Clou: Gegenüber dem normalen Privatkauf im Geschäft oder online sparst du mit Fahrradleasing bis zu 40 Prozent!

Übrigens: Dein Dienstrad darfst du selbstverständlich auch privat nutzen.


Die wichtigsten Schritte im Überblick:

Um alle Vorteile des Bikeleasings schnell und bequem nutzen zu können, muss dein Arbeitgeber zuerst einen Leasingpartner auswählen. Nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss ist es dir möglich, dein neues Fahrrad über den Arbeitgeber zu leasen. Bei den meisten Leasing-Partnern ist ein solcher Partnervertrag für den Arbeitgeber natürlich kostenlos.

  1. Wenn dein Arbeitgeber das Fahrradleasing bereits anbietet, wählst du als Erstes dein Traumfahrrad oder -E-Bike aus.
  2. Anschließend erstellen wir dir ein Individuelles Angebot, das vom Arbeitgeber unterzeichnet werden muss.
  3. Nach der Freigabe durch den Leasing Partner steht dein neues Rad zur Abholung bereit. Die Abrechnung erfolgt zwischen Arbeitgeber und Leasingpartner und wird automatisch auf dein Bruttogehalt angerechnet.