Reflektoren und Sicherheit

Wer seine Sichtbarkeit erhöht, erhöht seine Sicherheit. Denn die häufigste Ursache für Unfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt sind, ist, dass der Unfallverursacher den Radler schlichtweg übersehen hat. In dieser Kategorie finden Sie viele Artikel, mit denen Sie dafür sorgen können, dass Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen werden und dadurch Ihr Unfallrisiko signifikant senken. Aber auch klassische Reflektoren und Katzenaugen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wenn man in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, sind hier zu finden.

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Fahrrad mit SekuclipsStylishe Alternative zu klassischen Speichenreflektoren

Aufgrund ihres klassischen Looks sind Speichenreflektoren nicht bei allen Fahrradfahrern beliebt. Jedoch sind sie gesetzlich sowohl am Vorder- als auch am Hinterrad vorgeschrieben. Aber es gibt auch eine stylishe Alternative: reflektierende Speichenclips. Sie werden einfach auf die Speichen gesteckt und werfen bei Dunkelheit Licht zurück. Tagsüber sind sie jedoch kaum wahrzunehmen und beeinflussen die Optik des Fahrrads nicht. Anmerkung: Wenn Speichenclips verwendet werden, muss an jeder Speiche von Vorder- und Hinterrad ein Clip befestigt werden. Einer dieser Clips muss dabei die Zulassung zur StVZO als Kennzeichnung besitzen.

Was ist die StVZO?

Diese Abkürzung steht für Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie regelt, womit ein Gefährt ausgestattet sein muss, wenn man es in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegen möchte.

Welche Sicherheitseinrichtungen sind für ein Fahrrad gesetzlich vorgeschrieben?

Hinweis: Sowohl das Vorder- als auch das Rücklicht müssen mit einer konstanten Helligkeit leuchten. Blinkende Beleuchtung ist nicht gestattet. Ob das Licht mit Batterien, einem Dynamo oder Akku betrieben wird, ist nicht relevant.

  • Ein weißer Reflektor in Fahrtrichtung und ein roter nach hinten
  • Hinweis: Einige Front- und Rücklichter vereinen die Funktion von Beleuchtung und Reflektor
  • An beiden Pedalen jeweils ein oranger Reflektor in Fahrtrichtung und einer nach hinten
  • Min. 2 orange Reflektoren pro Laufrad

Hinweis: Ersatzweise können auch weiße Speichenreflektoren an jeder Speiche oder Reifen, die mit einem weißen Reflexstreifen ausgestattet sind, verwendet werden.

  • Für den Fahrer gelten keine gesetzlichen Vorschriften. Daher ist es erlaubt, zusätzlich eine Leuchte am Helm oder am Rucksack zu befestigen. Jedoch gelten diese nicht als Ersatz für das Licht, welches am Fahrrad vorhanden sein muss.