Ein unvergänglicher Klassiker

Der Seitenläuferdynamo wird bereits seit einem Jahrhundert an Fahrrädern montiert und kommt dennoch nie aus der Mode. Denn zum einen sind sowohl der Dynamo als auch die Komponenten günstig in der Anschaffung und zum anderen wird für den Betrieb keine Batterie benötigt, wodurch er immer einsatzbereit und umweltfreundlich ist. Der Wechsel defekter Komponenten geht ebenfalls äußerst schnell und einfach. Das erste Gerät, das aus Bewegungsenergie Strom erzeugen konnte, wurde bereits 1832 von dem Franzosen Hippolyte Pixii gebaut.

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Frontlicht Dynamo
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Verwendungeingeschaltetes Frontlicht

Wenn der Dynamo benötigt wird, kann man ihn mit einem Knopf oder einem Hebel an den Reifen drücken. Nun dreht sich der Kopf mit dem Laufrad und diese Bewegungsenergie wird in elektrischen Strom umgewandelt und verwendet, um das Vorder- und Rücklicht zum Leuchten zu bringen. Damit der Dynamokopf sich auch bei Nässe sauber dreht, sind viele Reifen für Straßenfahrräder mit einem gerippten Streifen ausgestattet. Je schneller sich das Laufrad bewegt, desto mehr Energie wird erzeugt. Bei älteren Modellen führte dies dazu, dass das Licht heller war, wenn man schneller fuhr, und es ganz erlosch, wenn das Fahrrad nicht bewegt wurde. Das gehört jedoch längst der Vergangenheit an. Bei modernen Seitendynamos ist die Energiezufuhr an die Lichter genau geregelt. Wird ein Energieüberschuss erzielt, wird dieser vom System gespeichert. Muss der Fahrer an einer Ampel oder aus anderen Gründen anhalten, wird die gespeicherte Energie verwendet, um die Beleuchtung weiterhin mit Strom zu versorgen. Dieser Speicher reicht in der Regel für mehrere Minuten.

Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

Fahrräder, die in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen unter anderem mit einem Vorder- und einem Rücklicht ausgestattet sein. Jedoch müssen diese vom Gesetzgeber zugelassen sein. Sämtliche Fahrradlichter, die Sie in unserem Online-Shop kaufen können, sind selbstverständlich gesetzeskonform. Blinkende Lichter sind nicht erlaubt und die Farbe des Lichts ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Das Frontlicht muss weiß und das Rücklicht rot sein. Jedoch ist eine Fahrradbeleuchtung kein gesetzliches Übel, sondern eine unabdingbare Sicherheitseinrichtung, die es Ihnen ermöglicht, in der Dunkelheit Fahrrad zu fahren, und dafür sorgt, dass Sie von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können.

Skizze eines DynamosGeschichte des Dynamos

Der französische Erfinder Antoine-Hippolyte Pixii baute im 19. Jahrhundert Geräte für renommierte Wissenschaftler wie André-Marie Ampère und Claude Servais Mathias Pouillet. Im Jahr 1832 wurde er von Ampère dazu angeregt, einen elektrischen Generator zu bauen. Daraufhin konstruierte er den ersten elektrischen Generator, der Bewegungsenergie in Strom umwandelte. Das Gerät wurde in England und Frankreich dazu verwendet, Bogenlampen in Leuchttürmen zu betreiben. Manche von ihnen blieben bis zum Ende des 20. Jahrhunderts im Einsatz.

Fritz Eichert konstruierte zu Beginn des 20. Jahrhunderts den ersten Dynamo für Fahrräder. Er war stark genug, um die Fahrradbeleuchtung zu betreiben, und dennoch so klein, dass er ohne Probleme an einem Fahrrad montiert werden konnte. 1908 wurden am Prenzlauer Berg in Berlin die Berko-Werke errichtet und in Betrieb genommen, in denen das Mini-Kraftwerk für Fahrräder fortan produziert wurde.